Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetz vom 22.04.2021
"Nach den neuen Regelungen wird in Kitas und in der Kindertagespflege Folgendes gelten:
Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 165 überschreitet, wird am übernächsten Tag das normale Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet [...]
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.