Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetz vom 22.04.2021

"Nach den neuen Regelungen wird in Kitas und in der Kindertagespflege Folgendes gelten:

 

Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 165 überschreitet, wird am übernächsten Tag das normale Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet [...]

 

Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.